a) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ARUS August Reimers & Sohn GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten ausschließlich. b) Sie gelten, falls laufende Geschäftsbeziehungen mit dem betreffenden Kunden bestehen, somit auch alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. c) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. d) Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. e) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den
Kunden vorbehaltlos ausführen. f) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2) Vertragsschluss
a) Verträge werden grundsätzlich formfrei geschlossen. Sowohl schriftliche als auch mündliche Vereinbarungen sind wirksam. Ausnahme hiervon bilden Vereinbarungen, die Dauerschuldverhältnisse
begründen. Diese bedürfen der Schriftform. b) Der Inhalt von Bestätigungsschreiben gilt als vereinbart, soweit ihm nicht unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich widersprochen wird. Sofern sich zwei Bestätigungsschreiben kreuzen, gilt die
Bestätigung der ARUS August Reimers & Sohn GmbH, es sei denn, dass der Kunde unverzüglich schriftlich oder Fernschriftlich Einspruch dagegen erhebt. c) Angebote sind unverbindlich und freibleibend bezüglich Lieferung und Preis. Kaufpreis ist der am Tag der Lieferung gültige Preis.
3) Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
b) Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist die ARUS August Reimers & Sohn GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung
der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung
befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. c) Der Kunde ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. d) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde auf das Eigentum der ARUS August Reimers & Sohn GmbH hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit
die Gesellschaft seiner Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der ARUS August Reimers & Sohn GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen
oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. e) Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsenen Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde jedoch bereits jetzt in voller Höhe an die ARUS August Reimers & Sohn GmbH ab und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung widerruflich ermächtigt. Die Befugnis ARUS August Reimers & Sohn GmbH, Die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die ARUS August Reimers & Sohn GmbH verpflichtet sich jedoch die Forderung nicht einzuziehen oder die Einziehungsermächtigung des Kunden zu widerrufen, solange der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist die aber der Fall, so kann die ARUS August Reimers & Sohn GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. f) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die ARUS August Reimers & Sohn GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der ARUS August Reimers & Sohn GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die ARUS August Reimers & Sohn GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehenden Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. g) Wird die Kaufsache mit anderen, der ARUS August Reimers & Sohn GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die ARUS August Reimers & Sohn GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der ARUS August Reimers & Sohn GmbH anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleigentum oder Miteigentum für die ARUS August Reimers & Sohn GmbH. h) Die ARUS August Reimers & Sohn GmbH verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten, die zu sichernde Forderung nicht vorübergehend um als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt der ARUS August Reimers & Sohn GmbH.
4) Erhebung der Mängelrüge
Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im Falle einer Lieferung durch die ARUS August Reimers & Sohn GmbH ist der Kunde verpflichtet der ARUS August Reimers & Sohn GmbH Mängel unverzüglich nach Erhalt (spätestens jedoch innerhalb von 8 Stunden) der Ware schriftlich anzuzeigen. Insbesondere ist der Mangel detailliert zu beschreiben und anzugeben, auf welche Ursache der Mangel nach Ansicht des Kunden zurückzuführen ist.
5) Leihgut
Zur Verfügung gestelltes Leihgut wird in Rechnung gestellt. Leihgutpfandbeträge dürfen nicht gekürzt werden, sie sind in voller Höhe mit den übrigen Rechnungsposten zu begleichen. Nach der Rückgabe des Leihgutes erfolgt eine Gutschrift des Pfandbetrages, sofern das Leihgut unbeschädigt ist.
6) Zahlungsbedingungen
a) Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der ARUS August Reimers & Sohn GmbH sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. b) Die ARUS August Reimers & Sohn GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden die Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anrechnen, und wird den Kunden über
die Art und Weise der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die ARUS August Reimers & Sohn GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. c) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die ARUS August Reimers & Sohn GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der
checkbetrag endgültig gutgeschrieben worden ist. d) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die ARUS August Reimers & Sohn GmbH ist zulässig. e) Die ARUS August Reimers & Sohn GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat, sofern der ARUS August Reimers & Sohn GmbH Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, der Kunde seine Zahlungen einstellt, oder wenn ähnliche Umstände
eintreten. Die ARUS August Reimers & Sohn GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. f) Die die die ARUS August Reimers & Sohn GmbH behält sich das uneingeschränkte Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung vor. g) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
7) Haftungsbeschränkungen
a) Die ARUS August Reimers & Sohn GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (ebenfalls der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) beruhen. Soweit der ARUS August Reimers & Sohn GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf die vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. b) Die ARUS August Reimers & Sohn GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. c) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung, ist die Haftung der ARUS August Reimers & Sohn GmbH auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. d) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. e) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
8) Datenschutz – Bonitätsprüfung
a) Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Bestell- und Adressdaten gespeichert werden. Es werden neben den in den Liefer- und Zahlungsbedingungen enthaltenen allgemeinen Vertragsbestimmungen Ihre Bestelldaten bei uns gespeichert. b) Eine Speicherung und Verwendung Ihrer Daten erfolgt um Rahmen der Auftragsabwicklung, (auch durch Übermittlung an die eingesetzten Auftragsabwicklungspartner oder Versandpartner) für eventuelle Gewährleistungsfälle und zu eigenen Werbezwecken, sofern Sie nicht ausdrücklich einer weitergehenden Verwendung zugestimmt haben. Sie Sind berechtigt Einwilligungen zur werblichen und weitergehenden Verwendung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf ist an unsere genannten Kontaktdaten zu richten. c) Der Kunde wird auf die Speicherung und Übermittlung von Daten über juristische Personen, Gesellschaften und sonstiger Personenvereinigungen hingewiesen. Im Rahmen der Geschäftsverbindung können Daten und Informationen an verbundene Unternehmen sowie an Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherer übermittelt und von diesen gespeichert werden. Diese Daten können gegebenenfalls zur Beurteilung des Kreditrisikos auch –Dritten mitgeteilt werden.
9) Gerichtsstand
a) Bei allen sich dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Kunde/Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
die Klage ausschließlich bei dem Gericht einzureichen, das für den Hauptsitz der ARUS August Reimers & Sohn GmbH zuständig ist. Die ARUS August Reimers & Sohn GmbH ist auch berechtigt, am
Hauptsitz des Kunden/Bestellers zu klagen. b) Soweit in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, gelten die Richtlinien des Ehrbaren Kaufmanns. Im übrigen kommt für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Kunden uns ausschließlich deutsches Recht – unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen – zur Anwendung, auch wenn der Kunden seinen Firmensitz im
Ausland hat.
10) Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.